Studienführer Mathematik der Universität Bayreuth
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Schulpraktika

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen im Studienführer mittlerweile seit der ersten Veröffentlichung 1997 veraltet sind. Sie gelangen hier zu den aktuellen Hinweisen.

Die Praktika dienen zur Einführung in die Schulpraxis der jeweiligen Schulart und in die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer. Neben Unterrichtsbeobachtungen sollen die Studierenden zu eigener Unterrichtsplanung und -analyse angeleitet werden, sowie auch selbst Lehrversuche durchführen.

Die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) I, §38, schreibt während des Studiums verschiedene schulpraktische Veranstaltungen vor, die bei der Anmeldung zur ersten Staatsprüfung nachzuweisen sind.

Lehramt an Gymnasien:

  1. Ein Blockpraktikum,
  2. ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (in einem gewählten Fach).
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen:
  1. Ein schulpädagogisches Blockpraktikum,
  2. ein fachdidaktisches Blockpraktikum (in einem gewählten Fach),
  3. ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum.
Die Blockpraktika finden in der vorlesungsfreien Zeit statt und können schon relativ bald nach Studienbeginn absolviert werden. Sie sind von den Studierenden selbständig in Absprache mit dem Praktikumsamt bzw. dem Leiter der dafür ausgewählten Schule zu organisieren.

Für Studierende der Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen geht es im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum vor allem um den Erwerb von Kenntnissen fachspezifischer Arbeitsweisen (Unterrichtsmodelle, -beispiele, -projekte) in verschiedenen Jahrgangsstufen sowie um die Vorbereitung und Analyse eigener Unterrichtsversuche.

Die Aufgaben und Ziele für Studierende des Lehramts Gymnasium beschreibt die LPO I ziemlich detailliert:

Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal jede Woche an einer Praktikumsschule statt und umfaßt mindestens vier Unterrichtsstunden (einschließlich Besprechung). Parallel dazu muß an der Universität eine fachdidaktische Begleitveranstaltung besucht werden.

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum soll erst dann absolviert werden, wenn grundlegende fachliche und fachdidaktische Veranstaltungen besucht worden sind (beim Lehramt Gymnasium nach der Zwischenprüfung).

Anmeldeformulare für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum an Gymnasien bzw. an Realschulen sind im Sekretariat des Lehrstuhls Mathematik und ihre Didaktik erhältlich. Dort muß auch eine Kopie der Anmeldung abgegeben werden.



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Stefan Kebekus

8/28/1997