Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen im Studienführer mittlerweile
seit der ersten Veröffentlichung 1997 veraltet sind.
Sie gelangen hier zu den aktuellen Hinweisen.
In dem anschließenden Hauptstudium werden weiterführende
Vorlesungen und Übungen, fachdidaktische Veranstaltungen sowie Seminare
besucht. Letztere dienen insbesondere einer Schwerpunktbildung und können
Ausgangspunkt für das Thema einer Zulassungsarbeit sein. Nach
dem 9. bzw. 10. Semester sollten Sie Ihr Studium mit der Ersten Staatsprüfung
abschließen (vgl. LPO I, §77). Hierzu müssen Sie zwei vierstündige,
zentral gestellte Klausuren, drei halbstündige mündliche Prüfungen
und eine 20 minütige mündliche fachdidaktische Prüfung ablegen.
Im Anschluß an das Universitätsstudium beginnt ein zweijähriger
Vorbereitungsdienst (Referendariat), der mit der Zweiten Staatsprüfung
abschließt.